SWP-Fernwärme und Warmwasser-Verträge
Nach den Unklarheiten, welche die im Dezember 2022 kurz vor Weihnachten versandten „SWP-Verträge“ verursacht haben und die dann im Januar 2023 durch die SWP als „fehlerhaft“ zurückgenommen wurden (…), wurden durch die SWP Ende Januar / Anfang Februar erneut 2 Verträge an die Haushalte mit Fernwärme-Versorgung und Warmwasser-Bezug versandt.
Ich habe Mitte Februar mit den SWP kommuniziert und durch den Bereichsleiter Vertrieb und Kundenservice die Antwort erhalten, dass es so sei, dass es für jeden einzelnen Zähler einen eigenen Vertrag geben müsse. – Insoweit beziehen sich also die „beiden nahezu gleich aussehenden“ SWP-Verträge zum einen auf die FERNWÄRME- und zum anderen auf die WARMWASSER.Versorgung. Die Standard-Vertragslaufzeit beträgt bei beiden Verträgen 10 Jahre, wobei im Fall eines Kündigungswunschs eine Frist von 9 Monaten Vorlauf zu beachten wäre. – Die SWP machen darauf aufmerksam, dass die Warmwasserverträge im Gegensatz zu den Fernwärmeverträgen für Bürgervereinsmitglieder nicht rabattiert werden.
Der Rahmenvertrag mit dem Bürgerverein gelte weiter und beziehe sich ausschließlich auf den veröffentlichten Fernwärmepreis. (Anmerkung: sowie auf den Grundpreis der Strom-Versorgung).
Sie können also – um Klarheit zu haben – die Verträge über die jeweilige Zähler-Nummer nach Fernwärme und Warmwasser differenzieren.
Rückfragen an die SWP per Mail, Post oder Telefon werden laut SWP alle beantwortet.
Bereits im Herbst 2022 – also lange vor „der SWP-Vertrags-Geschichte…“ haben wir als Bürgerverein mit kompetenten SWP-Referenten einen INFORMATIONS-ABEND zu aktuellen Fragen der E-MOBILITÄT, der ENERGIEVERSORGUNG und der PHOTOVOLTAIK vereinbart.
Sie sind hierzu am Donnerstag, 16. März 2023 um 18 Uhr in die AULA der Grundschule Sonnenhof eingeladen.